Terms of Service



§ 1 Geltungsbereich

Allen Aufträgen liegen diese AGB zugrunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser AGB zu sein und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Die AGB gelten für nationalen und internationalen Personenbeförderung und Botenfahrten mit Kraftfahrzeugen, der für Unternehmer oder Nichtunternehmer ausgeführt wird. Die AGB gehen allen Handelsbräuchen vor. Gesetzliche Bestimmungen zwingender Natur schränken den Wirkungskreis der AGB sinngemäß ein. Konsumenten sind jene Personen, für die im Falle einer Auftragserteilung das Konsumentenschutzgesetz gilt.

 

§ 2 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer führt seine Leistungen mit Sorgfalt aus. Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr.

 

§ 3 Vertragschließende Parteien

Der Beförderungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossen. Fahrer, Subunternehmen oder sonstige den Transport begleitende Personen haben keine Vollmacht, für den Auftragnehmer vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages (auch Zusatzaufträge) sind daher ausschließlich mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Derartige Auftragsänderungen und sonstige Mitteilungen, die nicht mit dem Auftragnehmer vereinbart werden, sondern an Mitarbeiter des Auftragnehmers, Subunternehmer oder sonstiges Fahr- und Begleitpersonal ergehen, binden den Auftragnehmer daher nicht.

 

§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei Auftragserteilung über den Inhalt der Beförderung genauestens und vollständig zu informieren. Insbesondere ist der Auftragnehmer darüber zu informieren, ob Wertgegenstände oder Geld und dergleichen zu transportieren sind. Dem Auftragnehmer sind bei Wertsendungen der Wert bzw bei Geldsendungen der genaue Betrag der zu transportierenden Sendung bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist auch darüber zu informieren, wenn gefährliche oder verderbliche Güter Inhalt/ Teil der Sendung sind. Die Informationen über das Transportgut sind direkt dem Auftragnehmer und nicht an Fahrer, Subunternehmer oder sonstiges Fahr- oder Begleitpersonal zu geben. Verletzt der Auftraggeber seine diesbezügliche Verpflichtung, haftet er dem Auftragnehmer für alle damit verbundene Kosten und Schäden.
Der Auftragnehmer ist jedenfalls zur sofortigen Entladung und Einlagerung von Wert- und Geldsendungen, gefährlicher oder verderblicher Güter, über die er nicht informiert wurde, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt. Geänderte Informationen über die Warensendung berechtigen dem Auftragnehmer zur sofortigen Ablehnung der (weiteren) Durchführung des gesamten Transportes.
Wird der Transport nicht oder nicht mehr durchgeführt, bleibt der Frachtanspruch des Auftragnehmers in jedem Fall neben allfälligen Schadenersatzforderungen bestehen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten und Schäden, die aufgrund unrichtiger oder fehlerhafter Beschreibung des Transportgutes entstehen auch dann, wenn ihn daran kein Verschulden trifft, dies aber in seiner Sphäre liegt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer über die Mitfuhr von Tieren oder zusätzlich nicht angegebenen Personen zu informieren. Sollte der Auftraggeber dies nicht bekannt geben, kann vom Auftragnehmer, Fahrer oder Subunternehmer, die Beförderung verweigert werden und Stornierungskosten einverlangt werden. Außerdem ist der Auftragnehmer befugt, den Preis vor Ort an die neuen Gegebenheiten anzugleichen.

 

§ 5 Stornierung des Beförderungsauftrages und Wiederrufsbelehrung

Bei Stornierung des Transportauftrages durch den Auftraggeber unter 24 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf 50%, bei einer Stornierung unter 4 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn 75% und bei einer Stornierung unter 3 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn 100% des vereinbarten Preises, wenn die Stornierung vom Auftraggeber zu vertreten ist und der Auftragnehmer dies nicht zu verantworten hat. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer darüber hinaus alle Auslagen und – im Falle des Verschuldens des Auftraggebers – alle Schäden zu ersetzen, die durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Stornierung des Transportauftrages entstehen. Sollte die Stornierung über 24 Stunden vor dem Transportbeginn erfolgen, ist die Stornierung kostenfrei und es entstehen keine weiteren Kosten.

 

§ 6 Wartezeit

Für Wartezeiten werden € 40 pro Stunde für ein normales Taxi, € 50 pro Stunde für ein Premium Fahrzeug und € 70 pro Stunde für einen Van verrechnet. Die Verrechnung erfolgt pro angefangener Viertelstunde. Wobei die ersten 5 Minuten Wartezeit kostenfrei sind.

 

§ 6.1 Wartezeiten bei Abholungen am Flughafen

Es sind 45 Minuten Wartezeit ab Planankunft inkludiert. Danach werden Wartezeiten laut § 6 verrechnet.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Transferabholungen zu Ihren Lasten in voller Höhe zu stornieren, wenn Nachfolgeaufträge nicht termingerecht eingehalten werden können.

 

§ 7 Höhere Gewalt

Definition „Höhere Gewalt“:
Höhere Gewalt ist ein von außen her auf den Betrieb einwirkendes außergewöhnliches Ereignis, das nicht in einer gewissen Häufigkeit und Regelmäßigkeit vorkommt und zu erwarten ist und durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann. Dazu zählen unter anderem Müllabfuhr, defekt am Fahrzeug, unerwarteter Stau, Unfall, Baustellen, Behinderungen, Blackout, etc.
Regressansprüche gegenüber der BG Trading and Services e.U. oder ihren Partnerunternehmen und Fahrern sind ausgeschlossen.

 

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist dafür alleine verantwortlich, dass das Transportgut ordnungsgemäß und transportsicher verpackt ist, andernfalls er dem Auftragnehmer für jeden daraus entstandenen Schaden unabhängig von einem Verschulden des Auftraggebers haftet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet sich nach der gülten STVO und jeweiligen Betriebsordnungen zu halten.
Die sichere Beförderung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, liegt in der Verwantwortung des Auftraggebers oder Erziehungsberechtigten.

 

§ 9 Zahlung

Das Beförderungsentgelt ist zuzüglich allfälliger Barauslagen, die dem Konsumenten jedoch vor Vertragsabschluss detailliert bekannt zu geben sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde bzw. nicht kalkulierbar, da zum Beispiel mit Taxameter gefahren wurde, sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Als Zeitraum werden 14 Tage eingeräumt. Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 4 % p.a. Verzugszinsen zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die aufgelaufenen Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren, sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur Gänze zu tragen.

 

§ 10 Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenforderungen sind vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt oder durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig festgestellt.

 

§ 11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Wien.
Die AGB unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht.

 

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